AGB
AGB
I. Anwendungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelverträge und für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz- und Banketträumen sowie für alle dem Kunde (Gast/Veranstalter/Besteller) erbrachten Leistungen und der oben aufgeführten Rommelag ETL GmbH (in folgendem als „Hotel“ bezeichnet).
- Abweichende Bestimmungen, auch, soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss, -partner
- Auf eine Buchungsanfrage kommt mit entsprechender mündlicher oder schriftlicher Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
- Ist der Besteller nicht der Veranstalter / Gast selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle Buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
- Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hotels auf Dritte übertragen werden.
- Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen, Zimmer oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
- Das Hotel ist verpflichtet, die bestellten und Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich Service und Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das Hotel eine angemessene Preiserhöhung vor.
- Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Rechnungen sind bei Abreise fällig und sofort bar oder mit Kreditkarten im Hotel zu zahlen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
- Bei Vorliegen einer schriftlichen Kostenübernahme besteht die Möglichkeit einer Debitor-Rechnung. Diese sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar
- Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Verzugszinsen zu berechnen.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Kunden im Hotel auflaufende Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlungen zu verlangen.
IV. Rücktritt des Kunden, Stornierungen
- Zimmerbuchungen:
– bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
– bis 22 Tage vor Anreise: 25%
– bis 15 Tage vor Anreise: 35%
– bis 1 Tag vor Anreise: 65%
– Anreisetag: 80% - Bankettbuchungen, Tagungspauschalen, Raumgebühren:
– bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
– 29 Tage bis 16 Tage vor Anreise: 30%
– 15 bis 3 Tage vor Anreise: 50%
– 2 Tage vor Anreise 100%
Der Prozentsatz wird jeweils vom vereinbarten Preis berechnet.
Reduzierung der Teilnehmerzahl:
Jede Änderung der Teilnehmerzahl muss dem Hotel spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitgeteilt werden und sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll.
Bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde ferner einseitig eine buchungsrelevante Reduzierung erklären (max. 5% der vereinbarten Gästezahl, aufgerundet). Diese mitgeteilte Anzahl wird als Mindestberechnungsgrundlage für alle Mahlzeiten genommen.
Sollten mehr Teilnehmer als angemeldet anwesend sein, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Verbuchung zugrunde gelegt.
V. Rücktritt des Hotels, Kündigung
- Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
– der Kunde eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet;
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; in diesem Falle zahlt das Hotel eine geleistete Vorauszahlung unverzüglich zurück;
– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.
- Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Kunden überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass dadurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird; dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
VI. An- und Abreise
- Die reservierten Zimmer stehen dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung der Zimmer.
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, es sei denn, das Hotel hat dies schriftlich bestätigt.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei Spätabreise kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des Logispreis in Rechnung stellen. Ab 18:00 Uhr ist der volle Zimmerpreis zu bezahlen.
VII. Haftung des Hotels, Verjährung
- Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch wird sich das Hotel um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen bemühen.
- Das Hotel haftet dem Kunden nach der Bestimmung des § 701 BGB. Die Haftung wird begrenzt auf das 100fache des Übernachtungspreises, maximal 3.500,00 €, für Geld und Wertsachen jedoch bis maximal 800,00 €. Für eingebrachte Sachen (z.B. Seminar- und Tagungsgeräte wie Videorecorder, Monitore, Kameras, EDV-Geräte usw.) wird keine Haftung übernommen, sofern sie nicht gegen Empfangsbestätigung in die Obhut des Hotels gegeben wurden. Dies gilt auch für eingebrachte Güter bei Verkaufsausstellungen oder Produktpräsentationen.
- Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schäden geltend macht, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen. Das Hotel haftet außerdem nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Kunde sonstige Schäden geltend macht, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen. Soweit dem Hotel keine vorsätzliche Schädigung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung bezüglich sonstiger Schäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern das Hotel schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, es sei denn, dass der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruht. In diesem Falle muss der Schaden spätestens vor Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
- Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen, Schadenersatzansprüche des Kunden sind jedoch ausgeschlossen.
- Post- und Warensendungen zu Händen des Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Die Kosten hierfür trägt der Gast. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
- Fundsachen werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
- Im Rahmen seiner Dienstleistung übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung der Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche KFZ-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
VIII. Haftung des Gastes/Veranstalters für Schäden
- Der Kunde haftet, für die durch ihn oder seine Gäste verursachten Schäden.
- Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Dass Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungshilfen.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
- Die mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
X. Nichtraucherhotel
- Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen; dies gilt auch für sog. „E-Zigaretten“.
- Das Hotel ist bei erheblicher Verschmutzung des Zimmers, welche über das normale Maß hinausgeht, berechtigt, eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens € 700,00 brutto (7 Tage á € 100,00) für die Reinigung zu erheben. Für jeden weiteren Tag, an dem das Zimmer auf Grund der Verunreinigung durch Geruch, Brandschäden oder Sonstiges nicht vermietet werden kann, werden weitere € 100,00 pro Tag erhoben.
XI. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und –Rückgabe, Late Check-Out
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit diese nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel auf Grund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung von 12.00 – 16.00 Uhr € 40 in Rechnung stellen. Ab 16.00 Uhr sind 100% des Zimmerpreises der Folgenacht zu bezahlen.
- Eine Verlängerung des Aufenthalts bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels.
- Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung nach 16:00 Uhr 100 % des vollen Logispreises (Listenpreises) abzüglich des Frühstücks in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Bei Gruppenbuchungen soll dem Hotel eine Namensliste der Übernachtungsgäste 2 Wochen vor der Anreise bekannt gegeben werden, um einen reibungslosen Check-In zu gewährleisten.
XI. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung / Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Mündliche Absprachen werden erst wirksam, wenn Sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Gesellschaft.
- Soweit gesetzlich zugelassen ist Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen der Sitz der Gesellschaft.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.